Scheidungskosten berechnen
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Ihre Scheidung am Familiengericht an Ihrem Wohnort

Wir machen Ihnen Ihr Scheidungsverfahren so einfach und angenehm wie möglich. Transparenz ist wichtig. Daher schlüsseln wir Ihnen vorab die Kosten Ihres Scheidungsverfahrens auf. Für Ihre Scheidung Online berücksichtigen wir die Reduzierung von 30 % für die einverständliche Scheidung. Des Weiteren können weitere Abzüge vorgenommen werden, wenn Sie minderjährige Kinder haben.

Die Scheidungskosten richten sich nach dem Nettoeinkommen der Ehegatten. Es ist daher notwendig, dass Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen, sowie das Ihrer Ehepartnerin / Ihres Ehepartners angeben. Geschätzte Angaben wären zunächst ausreichend, wenn Ihnen nicht das genaue Nettoeinkommen Ihres Ehepartners nicht bekannt ist.

Als Rechtsanwaltskanzlei unterliegen wir der anwaltlichen Verschwiegenheit, dh. Ihre Daten werden sicher behandelt.

Füllen Sie einfach und unverbindlich die folgenden Felder aus und erhalten Sie innerhalb von 24 h Ihren persönlichen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung.

Kostenvoranschlag Scheidungskosten

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Versorgungsausgleich** bedeutet. Ausgleich der Rentenanwartschaften.
Ich habe die Datenschutzbestimmungen gelesen. Weitere Informationen unter dem Menüpunkt Impressum/Datenschutz.

Hinweis zum Versorgungsausgleich:

Der Versorgungsausgleich ist der Ausgleich der Rentenanwartschaften, die jeder Ehegatte in der Ehezeit erworben hat. Mit der Scheidung wird der Versorgungsausgleich = Rentenausgleich gesetzlich durchgeführt, was bedeutet, dass die der Ehe erworbenen gesetzlichen und privaten Rentenanwartschaften geteilt werden. Jeder Ehegatte muss dem anderen Ehegatten durch diese Teilung die Hälfte der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften an den anderen Ehegatten übertragen, die Übertragung erfolgt durch die Umbuchung auf den Rentenversicherungskonten, eine Auszahlung erfolgt nicht. Die Durchführung des Versorgungsausgleichs hätte daher Auswirkungen auf Ihre spätere Rente.  Der Versorgungsausgleich wird gesetzlich mit der Scheidung durchgeführt, außer, Ihre Ehedauer ist unter drei Jahren oder beide Ehegatten haben notariell verzichtet oder verzichten wirksam im Scheidungsverfahren.

In Ihrem Kostenvoranschlag informieren wir Sie über den Versorgungsausgleich = Rentenausgleich sowie die Möglichkeiten eines Verzichts sowie über die Dauer Ihres Scheidungsverfahrens.

Ihre Fachanwaltskanzlei Kaschube

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